Mitglied werden ist nicht schwer... dennoch ist es an gewisse Bedingungen geknüpft.
Vereinsmitglied werden
Grundlage der Mitgliedschaft sind die Vereinsstatuten sowie unsere AGBs für Erwachsene, Kinder/Jugendliche, Krabbelplus-/ElKi-Turnen.
Die wichtigsten Punkte sind zudem unten zusammengefasst.
Bei Fragen dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.
WICHTIG
Mit deinem Beitritt bist du in erster Linie bist du VEREINSMITGLIED!
Ob du eines oder mehrere Sportangebote nutzt, ist dir überlassen. Aus diesem Grund kannst du auch jeweils nur per Ende Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche per Ende Schuljahr) aus dem Verein austreten - Ausnahme Krabbelturnen/ElKi-Turnen/Kinderturnen.
Du bleibst zahlungspflichtig für den Vereinsbeitrag, auch wenn du kein Angebot nutzt.
Allgemein
Mitglieder können alle Angebote des Vereins ohne zusätzliche Kosten nutzen (Ausnahmen sind speziell gekennzeichnet).
Mitgliederbeitrag
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich an der GV festgelegt und im Anschluss vom Verein in Rechnung gestellt.
Probelektionen
Bis zu drei Probelektionen pro Angebot sind in allen fortlaufenden Kursen auf Voranmeldung bei der jeweiligen Leitung. Die Probelektionen sind kostenlos.
Anlässe
Der Verein dankt im Voraus, wenn Mitglieder oder Eltern bei der jährlichen Papiersammlung sowie weiteren Vereinsanlässen mithelfen.
Turnkleidung
Turnkleidung sowie geeignetes Schuhwerk sind für alle teilnehmenden Personen Pflicht.
Details siehe einzelne Sportangebote.
Fotorechte
Im Vereinsalltag (Sportbetrieb, Anlässe), etc.) werden von Zeit zu Zeit Fotos gemacht, die zur Dokumentation auf unserer Website, in Print-Veröffentlichungen, Social Media, o.ä. veröffentlicht werden sollen. Dies erfolgt immer ohne Namensnennung und es werden keine Einzelpersonen bzw. nach Möglichkeit keine Gesichter fotografiert. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie auf dem Beitrittsformular.
Ein minderjähriges Mitglied darf auch jederzeit zusätzlich zu einem allfälligen Einverständnis der Eltern die Aufnahme verweigern.
Die Einverständniserklärung gilt für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft oder bis zum Widerruf. Ein Widerruf ist auf dem Formular auf der Website www.sporttreff-meilen.ch möglich.
Auszug aus den Statuten
Statuten § 2 - Verbandsmitgliedschaft
Der Verein ist Mitglied des Schweizerischen Turnverbands, ZTV Sektion AZO und des TSVM. Einzelmitglieder des STM sind mit Vereinsbeitritt nach § 10 Mitglied im Verband, können jedoch durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf die Einzelmitgliedschaft beim Verband verzichten. Von dieser Regelung ausgenommen sind:
a) amtierende Vorstandsmitglieder
b) amtierende Leiter
c) Alle Mitglieder der Riegen/Abteilungen/Sektionen mit benötigter Verbands-Lizenz für
Wettkämpfe/Meisterschaften/Turnfeste müssen dauerhaft im Verband gemeldet sein
d) Kinder und Jugendliche
> Dies bedeutet, dass der Verein durch Ihren Verzicht auf die Verbandsmitgliedschaft Kosten sparen kann, Sie jedoch auf Vergünstigungen des Verbands verzichten.
Statuten § 10 – Aufnahme in den Verein
Aufnahmegesuche sind via Anmeldeformular (schriftlich oder online) an den Vorstands zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt ab Bestätigung durch den Vorstand zu Handen des Neumitglieds.
Statuten § 11 – Austritt/Übertritt
Aktivmitglieder, (...), Passivmitglieder, (...):
Der Austritt (oder Übertritt zu den Passiven oder Gönnern) kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Vereinsjahrs erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr voll zu bezahlen.
Der Austritt (oder Übertritt zu den Passiven oder Gönnern) kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Vereinsjahrs erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr voll zu bezahlen.
Jugendliche:
Der Austritt kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Schuljahres (Mitte Juli) erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Schuljahr voll zu bezahlen.
Der Austritt kann jederzeit mit Wirkung auf Ende des Schuljahres (Mitte Juli) erfolgen und muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Austretende haben den Beitrag für das laufende Schuljahr voll zu bezahlen.
Kinder und Jugendliche müssen ihren Beitritt schriftlich einreichen, da die Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen verlangt wird.
Download Beitrittserklärungen
- STM-Beitritt Erwachsene (gilt für Aktiv- und Passivmitglieder ab dem 17. Altersjahr)
- STM-Beitritt Kinder/Jugendliche (gilt für Kinder von der 1. Klasse bis und mit 16. Altersjahr)
- STM-Beitritt Kinderturnen (gilt für Kinder im 1. und 2. Kindergartenjahr)
- STM-Beitritt Krabbelplus-/ElKi-Turnen (gilt für Familien, die das Krabbelplus- oder ElKi-Turnen besuchen)
- STM-Versicherungsbedingungen (nur gültig für STM-Mitglieder, die auch im STV gemeldet sind)
- STM-Statuten
- STM-AGB Erwachsene
- STM-AGB Kinder/Jugendliche
- STM-AGB Krabbelplus-/ElKi-Turnen